Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern auf Hotelschiffen sowie über den Vollcharter von Hotelschiffen zur Beherbergungzwischen uns, der Fairtours Business Express GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und Ihnen als unserem Kunden (nachfolgend Auftraggeber). 2. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. 3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Zustandekommen des Vertrages 1. Auf Anfrage übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber per Email Informationen über Zimmer auf Hotelschiffen und Hotelschiffe, die der Auftragnehmer zur Buchung anbietet. Die Präsentation von Hotelschiffen und Zimmern auf den Hotelschiffen in dem Informationsmaterial des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. 2. Bei Einzelbuchungen von einem oder mehreren Zimmern auf Hotelschiffen gilt folgendes: 3. Für Vollcharter von Hotelschiffen gilt folgendes:
III. Preise, Fälligkeit 1. Die Preise in dem an den Auftraggeber übermittelten Informationsmaterial und in den Buchungsunterlagen sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. 2. Die Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, sofern in dem Angebot und der Auftragsbestätigung keine anderen Zahlungsbedingungen genannt sind. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Falls nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vorauszahlung 20% des Gesamtpreises.
IV. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht 1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. 2. Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertrag herrührt.
V. Leistung 1. Der Aufragnehmer chartert Hotelschiffe, um Kunden die Beherbergung bei Messen, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend "Veranstaltungen") in Deutschland anzubieten. 2. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit bestimmter Liegeplätze der Hotelschiffe. Diese werden von den Hafenbehörden kurzfristig festgelegt. Der Auftragnehmer kann daher bei Vertragsschluss keinen bestimmten Liegeplätz zusichern. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über den genauen Liegeplatz, sobald eine Zuweisung des Liegeplatzes durch die Hafenbehörde erfolgt. Ändert die Hafenbehörde die Zuweisung des Liegeplatzes anschließend, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenfalls unverzüglich informieren. 3. Steht das Hotelschiff, auf welchem der Auftraggeber ein oder mehrere Hotelzimmer gebucht hat oder das der Auftraggeber gebucht hat (Vollcharter), aus Gründen nicht zur Verfügung, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (etwa wegen Reparaturarbeiten), so ist der Auftragnehmer berechtigt, gleich- oder höherwertige Zimmer auf einem gleich- oder höherwertigen Hotelschiff zur Verfügung zu stellen.
VI. Rücktritt, Stornierung, pandemiebedingte Beschränkungen 1. Der Auftragnehmer ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, zum Beispiel bei folgenden Sachverhaltskonstellationen: Der Auftraggeber bucht Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, die in der Person des Auftraggebers oder des Zwecks der Buchung liegen können. Überdies kann der Auftragnehmer begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations- bzw. Risikotragungsbereich des Auftragnehmers zuzurechnen ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 2. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt zurückzutreten, wenn höhere Gewalt und damit Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Krieg, behördliche Beschränkungen, Stürme, Erdbeben, Terroranschläge, Hoch- oder Niedrigwasser, Vereisung) die Leistungserbringung unmöglich macht. Ist dem Auftragnehmer die Leistungserbringung aufgrund pandemiebedingter öffentlich-rechtlicher Beschränkungen nicht möglich und wird zugleich die Veranstaltung, zu deren Besuch der Auftraggeber ein oder mehrere Zimmer auf einem Hotelschiff oder ein Hotelschiff (Vollcharter) gebucht hat, abgesagt, so gilt Ziffer VI. 5. b). 3. Für auf einem Hotelschiff gebuchte Zimmer oder für ein gebuchtes Hotelschiff (Vollcharter) ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Reiseantritt mitteilt, dass er die Reise nicht antreten wird oder wenn der Auftraggeber ohne Vorankündigung nicht erscheint. Der Auftragnehmer wird etwaige Rückvergütungen wegen ersparter Aufwendungen oder wegen anderweitiger Vermietung des oder der gebuchten Hotelzimmer(s) oder des gebuchten Hotelschiffs im gleichen Verhältnis an den Auftraggeber weitergeben. Ist dem Auftragnehmer eine anderweitige Vermietung des oder der vom Auftraggeber gebuchten Zimmer(s) oder des gebuchten Hotelschiffes möglich und gibt der Auftragnehmer Rückvergütungen an den Auftraggeber weiter, so hat der Auftraggeber eine Gebühr (Ersatz für getroffen Buchungsleistungen und Aufwendungen) in Höhe von 15% des Gesamtpreises zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 4. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5. Im Falle von pandemiebedingten öffentlich-rechtlichen Beschränkungen gilt folgendes:
VII. Haftung 1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz. 2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. 3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. 4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
VIII. Rechtswahl und Gerichtsstand 1. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Köln vereinbarter Gerichtsstand für alle sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 2. Es gilt deutsches Recht und Ausschluss des UN-Kaufrechts.
IX. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
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